780 Wildunfälle pro Tag – welche Kfz-Versicherung zahlt?

In der dunklen Jahreszeit steigt die Gefahr von Unfällen mit Wildtieren. Rund 284.000 Wildunfälle mit einem durchschnittlichen Schaden von mehr als 3.300 Euro melden deutsche Autoversicherer für das vergangene Jahr. Welche Versicherung kommt für Fahrzeugschäden durch Wildunfälle auf?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert nur Schäden, die man anderen in Straßenverkehr zufügt. Sie zahlt also beispielsweise den Schaden des Unfallgegners, wenn ein Reh die Straße überquert, man vor Schreck das Lenkrad verreißt und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt. Schäden durch Wildunfall am eigenen Auto sind nur im Teil- oder Vollkaskoschutz versichert. Basistarife in der Teilkasko springen bei Unfällen mit sogenanntem Haarwild ein. Dazu zählen Rehe, Hirsche und Wildschweine, aber auch Füchse, Dachse, Hasen und ähnliche Wildtiere. Komfortablere Teilkaskotarife erweitern den Deckungsschutz auf Unfälle mit Tieren aller Art, also auch mit Nutztieren wie Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen oder Hunden. Achtung allerdings: Wenn man zu schnell unterwegs war, zahlt die Teilkasko bei Wildunfällen in der Regel nicht. Nicht in der Teilkasko versichert sind auch Schäden am eigenen Fahrzeug nach Ausweichmanövern – es sei denn, man kann glaubhaft machen, dass bei einem Zusammenstoß ein ähnlicher oder größerer Schaden entstanden wäre. Am besten gegen Wildschäden ist man mit einer Vollkasko abgesichert, sie zahlt in jedem Fall und auch bei Unfällen durch Brems- und Ausweichmanöver.

Nach einem Wildunfall am besten gleich Warnblinklicht einschalten und Warnweste überziehen, die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern und die Polizei benachrichtigen. Außerdem Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeugschaden machen, das ist hilfreich für eine rasche Schadenbearbeitung. Auch wenn das verletzte Tier nach dem Zusammenstoß vom Unfallort wegläuft, den Jagdpächter informieren. Als Beweis für den Wildschaden reicht dem Kasko-Versicherer das Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei oder auch eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter.

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